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   BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95   

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BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95 (https://dejure.org/1995,21803)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1995 - 9 B 407.95 (https://dejure.org/1995,21803)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 9 B 407.95 (https://dejure.org/1995,21803)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen exilpolitischen Aktivitäten - Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95
    Es trifft zwar zu, daß das Gebot der freien Beweiswürdigung verletzt wird, wenn ein Gericht seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, etwa von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).

    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - a.a.O.), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - a.a.O.), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95
    Da die Sachverhalts- und Beweiswürdigung in erster Linie Sache der Tatsacheninstanzen und nicht des Revisionsgerichts ist, kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, etwa den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten oder gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen hat, sei es dadurch, daß es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - a.a.O.), sei es, daß es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze mißachtet hat.
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95
    Soweit die Beschwerden schließlich eine Divergenz zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1994 - 2 BvR 1375/94 - (InfAuslR 1995, 126) rügen, wonach bei der Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG nicht von einer freiwilligen Ausreise ausgegangen werden darf, scheidet die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO schon deshalb aus, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts auf der Abweichung - eine solche unterstellt - nicht beruht.
  • BVerwG, 15.03.1995 - 9 B 65.95

    Zur mangelhaften Sachverhaltsaufklärung - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 9 B 407.95
    Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig - und so auch hier - revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. März 1995 - BVerwG 9 B 65.95 - und vom 20. Juni 1995 - BVerwG 9 B 308.95 -).
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